Die Kreisverkehrswacht Vogtland informiert

Das Wetter wird besser – die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer genießen es. Es bedingt aber auch, dass sich jeder darauf einstellt. Hier einige kurze, deshalb unvollständige Hinweise

Die Autofahrer

·         Müssen sich wieder auf  Zweiradfahrzeuge einstellen,

·         Vorsicht beim Überholen von Radfahrern – 1,5 m seitlicher Sicherheitsabstand ist gefordert

·         Öfter ein Blick in den Rückspiegel schützt vor Überraschungen, besonders beim Überholen von Motorrädern

·         Vor dem Abbiegen, besonders nach links, unbedingt die doppelte Rückschaupflicht beachten – wichtig ist auch der Schulterblick

·         Als Wartepflichtiger beachten, dass Zweiradfahrer schneller übersehen werden, auch in Situationen in denen ein Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße von links kommend in „meine“ Straße, nach rechts  abbiegt - warten, hinter dem Fahrzeug kann sich ein Motorradfahrer befinden der gerade aus fahren will

·         Der Grundsatz Fahren auf Sicht ist stets zu beachten – auch bei Nebel oder Blenden durch Sonne und in der Dämmerung,

·         Nach kurzen Niederschlägen mit schmierigen Fahrbahn rechnen

·         Denken Sie an die Sicherheit ihrer Kinder – 60 % der im Straßenverkehr geschädigten Kinder werden als Mitfahrer in PKW verletzt

 

Die Motorradfahrer

·         Erst wieder mit dem Motorrad vertraut machen. Bremsübungen und Fahrübungen durchführen und das Gefühl für die Maschine bekommen.

·         Technik durchsehen lassen

  • Langsam anfangen, erst kürzere Touren planen, anspruchsvolle Strecken vermeiden.
  • Defensiv fahren, denn auch die Autofahrer müssen sich erst wieder an die schnellen Zweiräder gewöhnen.
  • Schutzkleidung tragen, auch bei hohen Temperaturen

 

Die Radfahrer

·         Tragen Sie beim Radfahren einen Schutzhelm

·         Prüfen Sie ob das Rad verkehrssicher ist. Alle Fahrräder die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, benötigen:

1. zwei voneinander unabhängigen Bremsen

2. eine helltönende Glocke zum Abgeben von Warnzeichen 

3. eine fest installierten Lampe

4. ein rotes Rücklicht 

5. einen roten Rückstrahler (nicht mehr als 60 cm über der Fahrbahn montiert) 

6. einen gelben Rückstrahler an den Pedalen 

7. je zwei gelben Speichenstrahler oder Reifen mit reflektierenden Seitenwänden

 

Fußgänger

Es sind wieder mehr Kinder, Spaziergänger und Jogger unterwegs

·         Achten Sie auf evt. Fehlverhalten von Kindern, vermindern Sie die Geschwindigkeit, seien Sie bremsbereit

·         Für Fußgänger ist ab der Dämmerung auffällige Kleidung ratsam

·         Bei Dunkelheit Taschenlampe benutzen oder etwas helles in der Hand halten wodurch das Fahrlicht von Fahrzeugen absorbiert wird

·         Besondere Vorsicht bei Dunkelheit und Regen und/oder nassen Fahrbahnen

 

Alkohol

·         Die Autofahrer, Biker und Radfahrer müssen beachten, dass Trinken und Fahren nicht zusammenpassen. In Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder Ausfallerscheinungen drohen ab einem Atemalkoholtest ab 0,3 Promille rechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen.

·         Falls Sie Medikamente nehmen müssen – Sie wissen ja – fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker

 


Die Kreisverkehrswacht wünscht allen Verkehrsteilnehmern unfallfreies Vorwärtskommen. Genießen Sie, auf welche Weise auch immer, die kommende Jahreszeit und kommen Sie gut mit deren Wetterkapriolen zurecht.

 

Neues zum Thema Punkte in Flensburg finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.t-online.de/ratgeber/auto/fahrverhalten/id_76253714/punkte-in-flensburg-wichtige-hinweise-im-ueberblick.html?ml-d

Die Kreisverkehrswacht Vogtland informiert

Neues zum Thema Bußgeld finden Sie unter dem folgenden Link:

http://www.t-online.de/auto/news/id_75830438/bussgeld-das-sind-die-fuenf-gaengigsten-bussgeldfallen.html?ml-d

Hinweise zum § 20 StVO

Erfahrungen zeigen, dass vielen Fahrzeugführern die Forderungen zum Verhalten an Haltestellen nicht bekannt sind oder diese einfach vernachlässigt werden.

§ 20 StVO  Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1)An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Hinweise: Abs.1 verlangt generell besondere Vorsicht bei der Vorbeifahrt an Linienbussen, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Z 224) halten, auch im Gegenverkehr.

Kraftfahrer, die sich einem in Gegenrichtung haltenden öffentlichen Verkehrsmittel nähern, müssen damit rechnen, dass Fußgänger nicht mit der gebotenen Achtsamkeit einige Schritte in die Fahrbahn treten, um sich einen Überblick über den Verkehr zu verschaffen (OLG Köln). Deshalb sind zwei Meter seitlicher Sicherheitsabstand einzuhalten. Ist die Fahrbahn eng, muss die Geschwindigkeit so weit herabgesetzt werden, dass vor einem in die Fahrbahn tretenden Fußgänger angehalten werden kann.

(2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

In der Praxis gibt es bei der Umsetzung kaum Probleme

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Der Bus hat Vorrang !!!

Ermöglichen Sie als aufmerksamer Kraftfahrer  dem Busfahrer die Einfahrt

Der Busfahrer darf die Einfahrt nicht erzwingen

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

Bei verschiedenen Personengruppen gilt der Vertrauensgrundsatz nicht !!!

Der Sicherheitsüberwurf für Schulanfänger

Dieser Überwurf wird in der Schweiz schon seit vielen Jahren an die Schulanfänger ausgeteilt.
Die kräftige neongelbe Farbe und die eingearbeiteten Reflektorstreifen garantieren eine gute Erkennbarkeit der Schulanfänger bei Tag und in der Dämmerung.

Helfen auch Sie mit, damit wir künftig alle Schulanfänger im Gebiet der Kreisverkehrswacht Vogtland e. V. mit diesem Sicherheitsüberwurf ausrüsten können.

sicherheitsueberwurf

Die Firma Global Werbesysteme sucht Sponsoren um künftig alle Schulanfänger im Gebiet der Kreisverkehrswacht Vogtland e.V. mit einem Sicherheitsüberwurf auszurüsten.

Spender und Sponsoren werden auf Wunsch auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Für Ihre Hilfe bei der Durchsetzung unseres Vorhabens bedanken wir uns recht herzlich.